• Botzenweiler 28
    91550 Dinkelsbühl
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sargfabrik Hans Wendel u. Co. GmbH
Botzenweiler 28, 91550 Dinkelsbühl
– nachfolgend „HWD“ –

Stand: April 2026

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen, Verträge, Lieferungen, Leistungen, Angebote und Bestellungen zwischen der Sargfabrik Hans Wendel u. Co. GmbH, Botzenweiler 28, 91550 Dinkelsbühl, und ihren Kunden.

(2) Diese AGB gelten sowohl für Verträge, die außerhalb eines Onlineshops, insbesondere im stationären Vertrieb, per E-Mail, telefonisch, im Außendienst oder im sonstigen Direktvertrieb geschlossen werden, als auch für Verträge, die über den von HWD betriebenen Onlineshop zustande kommen.

(3) Kunden im Sinne dieser AGB sind:
a) Unternehmer im Sinne des § 14 BGB,
b) juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen,
c) Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, soweit einzelne Waren oder Leistungen gegenüber Verbrauchern angeboten und verkauft werden.

(4) Soweit einzelne Bestimmungen ausschließlich für Unternehmer oder ausschließlich für Verbraucher gelten, ist dies in der jeweiligen Regelung ausdrücklich kenntlich gemacht. Fehlt eine solche Kennzeichnung, gilt die Regelung für alle Kunden.

(5) Der Verkauf von Särgen erfolgt ausschließlich an Unternehmer, insbesondere an Bestattungsunternehmen. Verbraucher können Särge weder im stationären Vertrieb noch über den Onlineshop wirksam erwerben. HWD ist berechtigt, Bestellungen von Verbrauchern über Särge jederzeit abzulehnen, nicht anzunehmen oder nachträglich zu stornieren, wenn sich erst nach Bestelleingang herausstellt, dass kein Unternehmergeschäft vorliegt.

(6) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, HWD hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn HWD in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführt.

(7) Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist eine schriftliche Bestätigung oder Bestätigung in Textform durch HWD maßgeblich.

 

§ 2 Vertragsschluss, Angebote, Vertragssprache, Speicherung des Vertragstextes

(1) Sämtliche Angebote von HWD sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Ein Vertrag außerhalb des Onlineshops kommt zustande durch
a) schriftliche oder in Textform erteilte Auftragsbestätigung von HWD,
b) Auslieferung der Ware,
c) Ausführung der Leistung oder
d) Annahme eines vom Kunden unterzeichneten Angebots durch HWD.

(3) Die Darstellung von Waren und Leistungen im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.

(4) Bei Bestellungen über den Onlineshop gibt der Kunde durch Anklicken des abschließenden Bestellbuttons ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Bestellbutton muss entsprechend den gesetzlichen Vorgaben eindeutig auf eine Zahlungspflicht hinweisen.

(5) HWD kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Werktagen annehmen durch
a) Versand einer Auftragsbestätigung in Textform, insbesondere per E-Mail,
b) Aufforderung zur Zahlung bei vereinbarter Vorkasse,
c) Auslieferung oder Versand der Ware oder
d) Ausführung der Leistung.

(6) Bestellungen über den Onlineshop werden von HWD gespeichert. Soweit gesetzlich vorgesehen, erhält der Kunde nach Vertragsschluss eine Bestätigung mit den Vertragsdaten in Textform, insbesondere per E-Mail.

(7) Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

(8) HWD ist berechtigt, Bestellungen abzulehnen, wenn
a) die Ware nicht verfügbar ist,
b) Zweifel an der Identität, Bonität oder Unternehmereigenschaft des Kunden bestehen,
c) Eingabefehler, Preisirrtümer oder technische Übermittlungsfehler vorliegen oder
d) gesetzliche oder tatsächliche Hindernisse der Vertragsdurchführung entgegenstehen.

 

§ 3 Kundenkonto, Unternehmereigenschaft, Nachweispflichten im Onlineshop

(1) Soweit HWD für einzelne Warengruppen, insbesondere Särge oder gewerbliche Sortimente, einen B2B-Zugang, ein Kundenkonto, eine Freischaltung oder einen Unternehmernachweis vorsieht, ist der Zugang nur Unternehmern gestattet.

(2) Mit der Bestellung von ausschließlich Unternehmern vorbehaltenen Produkten versichert der Kunde, als Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

(3) HWD ist jederzeit berechtigt, geeignete Nachweise über die Unternehmereigenschaft zu verlangen, insbesondere Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Bestatter-Nachweis oder sonstige geeignete Unterlagen.

(4) Solange der Nachweis nicht erbracht ist, ist HWD berechtigt, die Bearbeitung der Bestellung auszusetzen, den Vertragsschluss abzulehnen oder bereits geschlossene Verträge rückabzuwickeln, soweit dies rechtlich zulässig ist.

 

§ 4 Leistungsgegenstand, Produktdarstellungen, Beschaffenheit, Naturprodukt Holz

(1) Vertragsgegenstand sind die von HWD angebotenen Waren und Leistungen, insbesondere Särge, Urnen, Ausstattungsteile, Beschläge, Innenausstattungen, Zubehör, Nebenleistungen, Sonderanfertigungen sowie konfigurierbare Produkte.

(2) Angaben von HWD zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung, insbesondere Maße, Gewichte, Zeichnungen, Abbildungen, Fotografien, Produktbeschreibungen, Katalogangaben, Internetdarstellungen, Farbangaben, Materialangaben und technische Daten, sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht ausdrücklich eine bestimmte Beschaffenheit verbindlich zugesichert wurde.

(3) Holz und holzverarbeitete Oberflächen sind Naturprodukte. Handelsübliche, natürliche oder materialbedingte Abweichungen in Struktur, Maserung, Farbe, Helligkeit, Porigkeit, Astbildung, Oberflächenbild oder Verlauf stellen keinen Mangel dar, soweit die Gebrauchstauglichkeit nicht erheblich beeinträchtigt wird.

(4) Geringfügige und branchenübliche Abweichungen gegenüber Mustern, Ausstellungsstücken, Katalogen, Prospekten, Internetdarstellungen oder früheren Lieferungen stellen keinen Mangel dar, sofern sie dem Kunden zumutbar sind und die vereinbarte Beschaffenheit nicht wesentlich beeinträchtigen.

(5) HWD übernimmt keine Garantie dafür, dass Bildschirm- oder Druckdarstellungen farbgenau mit dem tatsächlichen Produkt übereinstimmen.

 

§ 5 Sonderanfertigungen, Konfigurator, Maßanfertigungen, Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Als Sonderanfertigungen oder individualisierte Ware gelten insbesondere:
a) Maßanfertigungen,
b) individuell konfigurierte Produkte,
c) Sonderlackierungen, Sonderpolsterungen, Sonderfarben, Gravuren, Individualbeschriftungen, Sonderbeschläge, Sonderausstattungen,
d) nach Kundenvorgaben gefertigte oder abgeänderte Ware sowie
e) Kombinationen aus Standardkomponenten, die nach Kundenauswahl zusammengestellt oder angepasst werden.

(2) Nutzt der Kunde einen Konfigurator oder teilt er individuelle Wünsche, Maße, Farben, Ausführungen oder sonstige Spezifikationen mit, ist allein der Kunde für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Eignung seiner Angaben verantwortlich, soweit HWD nicht ausdrücklich schriftlich eine Prüf- oder Beratungspflicht übernommen hat.

(3) Für Fehler, Missverständnisse, Maßabweichungen, Fehlbestellungen, Falschkalkulationen oder Ungeeignetheit des Endprodukts, die auf unrichtigen, unvollständigen, widersprüchlichen oder verspäteten Angaben des Kunden beruhen, übernimmt HWD keine Haftung.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, Freigaben, Entwürfe, Spezifikationen und Rückfragen von HWD unverzüglich zu prüfen und zu beantworten. Verzögerungen infolge verspäteter Mitwirkung verlängern Lieferfristen angemessen.

(5) Soweit Sonderanfertigungen wegen ihrer Individualisierung nicht oder nur mit unzumutbaren wirtschaftlichen Nachteilen anderweitig verwertet werden können, ist HWD im Fall einer Stornierung, Rückabwicklung oder Nichtabnahme berechtigt, vollen oder anteiligen Schadensersatz nach Maßgabe dieser AGB zu verlangen.

 

§ 6 Preise, Preisbestandteile, Versandkosten, Zusatzkosten

(1) Sämtliche Preise verstehen sich
a) gegenüber Unternehmern netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer,
b) gegenüber Verbrauchern einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht anders ausgewiesen.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise ab Werk bzw. ab Lager Dinkelsbühl.

(3) Verpackungs-, Versand-, Fracht-, Transport-, Zustell-, Express-, Maut-, Energie-, Insel-, Zoll- und sonstige Nebenkosten werden gesondert berechnet, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

(4) Im Onlineshop werden Versandkosten, soweit technisch und organisatorisch möglich, vor Abschluss der Bestellung angezeigt. Soweit eine vorherige exakte Berechnung aufgrund von Produktgröße, Stückzahl, Lieferort, Versandart oder Sonderlogistik nicht möglich ist, werden die Versandkosten individuell nach Aufwand berechnet und dem Kunden vor Vertragsschluss oder vor Auslieferung mitgeteilt.

(5) Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen der Produktspezifikation, der Lieferadresse, des Lieferzeitpunkts, der Versandart oder sonstiger Vertragsparameter verlangt, trägt der Kunde.

(6) Soweit bei Auftragserteilung für einzelne Zusatzleistungen oder Nebenarbeiten noch kein Preis vereinbart wurde, ist HWD berechtigt, hierfür die übliche und angemessene Vergütung zu berechnen.

 

§ 7 Zahlungsbedingungen, Rechnung, Vorkasse, elektronische Zahlungsmittel, Verzug

(1) HWD bietet, abhängig von Warenart, Kundenkreis, Bonität, Versandland und technischer Verfügbarkeit, insbesondere folgende Zahlungsmethoden an:
a) Rechnung,
b) Vorkasse,
c) PayPal,
d) Kreditkarte,
e) sonstige im Onlineshop jeweils ausgewiesene Zahlungsarten.

(2) HWD ist berechtigt, einzelne Zahlungsarten im Einzelfall auszuschließen oder nur bestimmten Kundengruppen zur Verfügung zu stellen.

(3) Rechnungen sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der vollständige Zahlungseingang auf dem von HWD angegebenen Konto bzw. die erfolgreiche Ausführung des gewählten elektronischen Zahlungsmittels.

(5) HWD ist berechtigt, bei Neukunden, Sonderanfertigungen, größeren Auftragsvolumina, Exportgeschäften, erkennbaren Bonitätsrisiken oder Zahlungsverzug des Kunden Vorauszahlung, Abschlagszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

(6) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Gegenüber Unternehmern beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Gegenüber Unternehmern kann zusätzlich die gesetzliche Verzugspauschale verlangt werden, soweit deren Voraussetzungen vorliegen.

(7) Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(8) Werden HWD nach Vertragsschluss Tatsachen bekannt, die geeignet sind, die Bonität oder Zahlungsfähigkeit des Kunden wesentlich zu beeinträchtigen, ist HWD berechtigt,
a) noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen,
b) sämtliche offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen und/oder
c) nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

 

§ 8 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte, Abtretung

(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von HWD anerkannt sind.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

(3) Unternehmer dürfen Ansprüche gegen HWD nur mit vorheriger Zustimmung von HWD an Dritte abtreten.

 

§ 9 Lieferung, Liefergebiet, Lieferfristen, Teillieferungen, Selbstbelieferung, höhere Gewalt

(1) HWD liefert innerhalb Deutschlands und in Mitgliedstaaten der Europäischen Union, soweit im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.

(2) Die Lieferung erfolgt je nach Produkt, Lieferort und Vereinbarung durch
a) eigene Fahrzeuge von HWD,
b) Spedition,
c) Paketdienst oder
d) sonstige geeignete Transportdienstleister.

(3) Angegebene Lieferzeiten sind grundsätzlich unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich oder in Textform als verbindlich bestätigt wurden.

(4) Für Standardware beträgt die voraussichtliche Lieferzeit in der Regel etwa fünf Werktage. Für Sonderanfertigungen beträgt die voraussichtliche Lieferzeit in der Regel bis zu zehn Werktagen. Maßgeblich bleiben die Umstände des Einzelfalls, insbesondere Produktionsauslastung, Materialverfügbarkeit, Kundenfreigaben, Lieferadresse und Versandart.

(5) Die Einhaltung von Lieferfristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung sämtlicher Mitwirkungspflichten des Kunden voraus, insbesondere die vollständige Angabe aller Spezifikationen, die Freigabe von Mustern und Entwürfen sowie die rechtzeitige Zahlung vereinbarter Vorschüsse.

(6) HWD ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

(7) HWD haftet nicht für Lieferverzögerungen, die auf fehlende, unrichtige oder verspätete Selbstbelieferung durch Vorlieferanten beruhen, sofern HWD ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die Nichtbelieferung nicht von HWD zu vertreten ist.

(8) Fälle höherer Gewalt und sonstige bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare, von HWD nicht zu vertretende Ereignisse, insbesondere Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Materialengpässe, Energieengpässe, Störungen in Lieferketten, behördliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Pandemien, Naturereignisse, Krieg oder innere Unruhen, verlängern Liefer- und Leistungsfristen für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Wird die Leistung dadurch wesentlich erschwert oder unmöglich, ist HWD berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

(9) Sofern eine verbindliche Lieferfrist aus von HWD zu vertretenden Gründen überschritten wird, ist der Kunde erst nach Ablauf einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist berechtigt, ihm zustehende gesetzliche Rechte geltend zu machen.

 

§ 10 Versand, Gefahrübergang, Annahmeverzug, Lagerkosten

(1) Versandweg, Versandart, Verpackung und Transportmittel werden von HWD nach billigem Ermessen bestimmt, sofern der Kunde keine verbindlichen Vorgaben gemacht hat.

(2) Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über, sobald HWD die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten übergeben hat. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder HWD noch weitere Leistungen übernommen hat.

(3) Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher über.

(4) Verzögert sich der Versand oder die Übergabe aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

(5) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, ist HWD berechtigt, den dadurch entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Hierzu zählen insbesondere Lager-, Personal-, Verpackungs-, Umverpackungs-, Transport- und Verwaltungskosten.

(6) HWD ist im Fall des Annahmeverzugs berechtigt, für die Einlagerung eine angemessene Lagerpauschale zu berechnen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

§ 11 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger und künftiger Forderungen von HWD aus der laufenden Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware Eigentum von HWD.

(2) Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend: Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit HWD Forderungen gegenüber dem Kunden in laufende Rechnung einstellt.

(3) Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Bereits jetzt tritt er die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrags der Vorbehaltsware einschließlich Umsatzsteuer sicherungshalber an HWD ab. HWD nimmt die Abtretung an.

(4) Der Unternehmer bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen im eigenen Namen berechtigt. HWD ist befugt, die Forderungen selbst einzuziehen, wenn der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, einen Insolvenzantrag stellt oder sonst Umstände eintreten, die seine Leistungsfähigkeit ernsthaft in Frage stellen.

(5) Der Unternehmer hat HWD auf Verlangen alle zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Auskünfte zu erteilen, Unterlagen auszuhändigen und seinen Abnehmern die Abtretung offenzulegen.

(6) Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig. Von Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde HWD unverzüglich zu unterrichten.

(7) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen von HWD um mehr als zehn Prozent, wird HWD auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl von HWD freigeben.

 

§ 12 Untersuchungs- und Rügepflicht, Gewährleistung, Verjährung

12.1 Allgemeines

(1) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist und eine Abweichung gesetzlich zulässig ist.

(2) Für Unternehmer gelten vorrangig die nachfolgenden Regelungen dieses § 12.

(3) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder bei Schäden, die nach Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, unsachgemäßer Lagerung, ungeeigneter Betriebsmittel, besonderer äußerer Einflüsse oder aufgrund vom Kunden oder Dritten vorgenommener unsachgemäßer Eingriffe entstehen.

12.2 Untersuchungs- und Rügepflicht bei Unternehmern

(4) Ist der Kunde Unternehmer und handelt es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft, hat er die Ware unverzüglich nach Ablieferung sorgfältig zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Anzeige, gilt die Ware als genehmigt. Gleiches gilt für später entdeckte versteckte Mängel, wenn diese nicht unverzüglich nach Entdeckung angezeigt werden.

(5) Die Mängelanzeige hat mindestens in Textform zu erfolgen und den Mangel so konkret zu beschreiben, dass HWD Art, Umfang und behauptete Ursache prüfen kann.

(6) Bei Transportschäden hat der Kunde, soweit möglich und zumutbar, unverzüglich eine Bestandsaufnahme mit dem Frachtführer oder Zusteller vorzunehmen und HWD die entsprechenden Nachweise zu übermitteln.

12.3 Rechte bei Mängeln

(7) Ist die gelieferte Ware mangelhaft und wurde der Mangel ordnungsgemäß gerügt, ist HWD gegenüber Unternehmern nach eigener Wahl zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.

(8) HWD ist berechtigt, die Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil zurückzubehalten.

(9) Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, ist sie unzumutbar oder wird sie von HWD endgültig verweigert, kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften mindern oder – bei nicht unerheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten.

(10) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen ein Jahr ab Ablieferung, soweit gesetzlich zulässig. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche nach § 14 dieser AGB sowie gesetzlich zwingende Fälle.

(11) Rückgriffsansprüche des Unternehmers nach §§ 445a, 445b BGB bleiben unberührt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

 

§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher, Ausschluss bei Sonderanfertigungen

(1) Soweit HWD gegenüber Verbrauchern Verträge im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen schließt, steht Verbrauchern grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten richten sich nach der gesondert bereitzustellenden Widerrufsbelehrung und dem gesetzlichen Muster. Die maßgeblichen Muster ergeben sich aus dem EGBGB.

(2) Kein Widerrufsrecht besteht bei Verträgen zur Lieferung von Waren,
a) die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder
b) die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Dies betrifft insbesondere Maßanfertigungen, konfigurierte Sonderprodukte, Sonderlackierungen, Gravuren, personalisierte Innenausstattungen und sonstige individualisierte Ware.

(3) Unabhängig davon gilt: Särge werden nicht an Verbraucher verkauft. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher an Sargbestellungen kommt daher nicht in Betracht, weil insoweit kein wirksamer Verbrauchervertrag geschlossen wird.

(4) Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass HWD vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung einer Dienstleistung beginnt oder mit vorbereitenden Leistungen startet, hat der Verbraucher im Fall des Widerrufs Wertersatz nach den gesetzlichen Vorschriften zu leisten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

 

§ 14 Haftung

(1) HWD haftet unbeschränkt
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
b) bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
d) soweit HWD ausdrücklich eine Garantie übernommen hat, und
e) in allen sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von HWD auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung von HWD wegen einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Soweit die Haftung von HWD ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Verrichtungsgehilfen von HWD.

(5) Gegenüber Unternehmern haftet HWD für mittelbare Schäden, Folgeschäden, reine Vermögensschäden, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Schäden aus Ansprüchen Dritter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.

(6) Soweit Mitfahrten, Beiladungen, Gefälligkeitsleistungen oder sonstige Leistungen außerhalb des eigentlichen geschuldeten Leistungsumfangs erfolgen, geschieht dies – soweit gesetzlich zulässig – auf Gefahr des Kunden. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

 

§ 15 Rücktritt, Kündigung, Stornierung, pauschalierter Schadensersatz

(1) Kündigt oder storniert der Kunde einen Auftrag nach Vertragsschluss ohne gesetzlichen oder vertraglichen Grund oder wird HWD die Leistung infolge eines vom Kunden zu vertretenden Umstands unmöglich, ist HWD berechtigt, Ersatz des entstandenen Schadens einschließlich entgangenen Gewinns zu verlangen.

(2) HWD ist berechtigt, diesen Schaden pauschal zu berechnen. Die Schadenspauschale beträgt
a) bei Standardware bis zu 25 % der Netto-Auftragssumme,
b) bei Sonderanfertigungen, individualisierten Waren, Sondermaßen, konfigurierten Produkten, Sonderlackierungen, Sonderpolsterungen oder bereits in Produktion genommenen Aufträgen bis zu 40 % der Netto-Auftragssumme.

(3) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass HWD kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. HWD bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten. Diese Differenzierung ist für Schadenspauschalen in AGB rechtlich bedeutsam.

(4) Bei bereits vollständig hergestellten, beschafften, veredelten oder ausgelieferten Sonderanfertigungen bleibt die Verpflichtung des Kunden zur vollständigen Vergütung unberührt, soweit HWD die Ware wegen ihrer Individualisierung nicht oder nur mit unzumutbaren wirtschaftlichen Nachteilen anderweitig verwerten kann.

 

§ 16 Datenschutz

(1) HWD verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes.

(2) Nähere Informationen zur Datenverarbeitung, zu Rechtsgrundlagen, Speicherdauer, Empfängern und Betroffenenrechten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung von HWD.

(3) Soweit HWD zur Einschaltung Dritter, etwa Spediteure, IT-Dienstleister, Hosting-Anbieter, Zahlungsdienstleister oder sonstiger Vertragspartner, berechtigt ist, erfolgt eine Weitergabe personenbezogener Daten nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich, gesetzlich zulässig oder durch Einwilligung gedeckt ist.

 

§ 17 Verbraucherinformationen, Streitbeilegung, gesetzliche Online-Pflichtinformationen

(1) Soweit HWD gegenüber Verbrauchern Waren oder Leistungen im Fernabsatz anbietet, erfolgen die gesetzlich erforderlichen Verbraucherinformationen zusätzlich zu diesen AGB im Rahmen des Bestellprozesses, auf den Produktseiten, auf den Informationsseiten des Onlineshops oder in gesonderten Rechtstexten. Dazu gehören insbesondere Informationen über die wesentlichen Eigenschaften der Ware, Gesamtpreise, Versandkosten, Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen, das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie gegebenenfalls die Mindestlaufzeit von Verpflichtungen des Kunden. Diese Informationspflichten ergeben sich insbesondere aus Artikel 246a EGBGB.

(2) Soweit eine gesetzliche Pflicht zur Information über eine Verbraucherschlichtung oder Streitbeilegung besteht, erfolgt diese Information in der gesetzlich vorgeschriebenen Form und an der dafür vorgesehenen Stelle.

(3) Die frühere EU-Online-Streitbeilegungsplattform ist seit dem 20. Juli 2025 eingestellt. Ein Verweis auf eine aktive ODR-Plattform erfolgt daher nicht mehr.

 

§ 18 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

(1) Erfüllungsort für alle Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist Dinkelsbühl, soweit gesetzlich zulässig.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Ansbach. HWD ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Gegenüber Verbrauchern gelten für den Gerichtsstand ausschließlich die gesetzlichen Regelungen.

(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

 

§ 19 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

(2) Anstelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

(3) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag, insbesondere Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktrittserklärungen oder Minderungen, bedürfen mindestens der Textform, soweit gesetzlich zulässig.

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